Schädlingsbekämpfung in Ihrer Mietwohnung

Schädlinge scheinen klein und harmlos, sie können aber eine Menge Probleme und hohe Kosten verursachen. Und zu guter Letzt muss auch die Rechnung des Schädlingsbekämpfers bezahlt werden. Oft stellen die Mieter die Frage: „Kann ich diese Rechnung meinem Vermieter weitergeben?“

Zu dieser Frage können wir leider keine abschliessende Antwort geben. Jede Situation ist anders und die schweizerische Gesetzgebung hat keine spezifische Regeln zu diesem Thema.

In der Regel gelten die gegenseitigen Verpflichtungen des Mieters und Vermieters:

  1. Der Vermieter muss die Wohnung in einem sauberen und guten Zustand übergeben.
  2. Der Mieter muss den Zustand der Wohnung erhalten, der Wohnung Sorge tragen und meist auch für kleinere Reparaturen selber aufkommen.

Je nach Ursache des Problems (Feuchtigkeit, bauliche Mängel, Hygiene, Abfallentsorgung, usw.) wird der Vermieter oder der Mieter in die Pflicht genommen.

Was tun bei einem Schädlingsbefall in Ihrer Mietwohnung?

Sie melden den Schädlingsbefall bei Ihrem Vermieter. Sie vereinbaren einen Termin mit einem Schädlingsbekämpfer und lassen sich beraten über die mögliche Ursache des Befalls. Der Schädlingsbekämpfer macht ein unverbindliches Angebot für die Bekämpfung des Schädlings. Auf der Grundlage dieser Informationen können Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter aufnehmen.

Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus?

Es kommt oft vor, dass sich Schädlinge im ganzen Gebäude verbreiten (zB. Mäuse, Kakerlaken). Dies ist aufgrund der gemeinsamen Leitungen und Wände sehr gut möglich. Deshalb erfordert ein Schädlingsbefall in einem Mehrfamilienhaus eine ausführliche und umfassende Abklärung des gesamten Gebäudes. In diesem Falle können Sie zusammen mit anderen Mietern, das Gespräch mit Ihrem Vermieter aufnehmen.

Probleme mit Schädlinge, Sie wünschen Information oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme!

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